Kündigung der Mitgliedschaft

Auch eine Vereinsmitgliedschaft kann zu Ende gehen. Eine Kündigung ist gemäß der Vereinssatzung nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen möglich (Mitte Mai / Mitte November).

Die Kündigung muss schriftlich an den Vorstand oder an die Schatzmeisterin Schwimmvereins erfolgen. Eine Bestätigung der Kündigung erfolgt nicht. Wir werden dann den Beitragseinzug selbstverständlich einstellen.